Pidinger Wiesen-Haus wird abgerissen!
07.01.2013 - Heute hat uns die Familie der Bewohner des Pidinger Wiesen-Hauses informiert, dass sie nach einem Gespräch mit dem Landrat Georg Grabner nicht mehr weiter um den Erhalt des Baumhauses kämpfen möchte. Von Seiten des Landrats und der ihm unterstellten Beamten war in Bezug auf das Baumhaus keinerlei Kompromissbereitschaft zu erkennen, hier besteht man weiterhin auf der - in unseren Augen absurden - Auslegung der Landesbauordnung. Zweifelsohne auch in der bayrischen Landesbauordnung vorhandene Auslegungspielräume ist man nicht bereit zu nutzen.
Der Familie ist der entstandene Medienrummel am Ende dann doch ein wenig zu viel geworden und nach dem Gespräch mit den Landrat sieht man keine reelle Chance mehr das Baumhaus zu erhalten. Nun sehnt die Familie sich wieder nach ein wenig Ruhe. Den zahlreichen Unterstützern dankt die Familie recht herzlich und möchte die Sache nun auf sich beruhen lassen.
Eine Anmerkung zum Abschluss
Wir akzeptieren natürlich die Entscheidung der Familie, verstehen können wir die nicht vorhandene Kompromissbereitschaft des Herrn Grabner aber in keiner Weise. Ein Vergleich der Schleswig-Holsteinischen und der Bayrischen Landebauordnung lässt keinerlei Unterschiede erkennen, die das Landratsamt Berchtesgadener Land davon abgehalten hätte ebenso zu entscheiden wie in unserem Fall. Letztendlich wollte man hier wohl nur sein Gesicht wahren und eine getroffene Entscheidung nicht zurücknehmen. Und dabei handelt es sich immerhin um nichts Anderes als ein - sehr schönes - Kinderspielgerät auf einer Wiese - auch in Bayern! Und wenn eine Landesbauordnung so etwas nicht zulässt, dann gehört sie schlichtweg geändert. Vielleicht sollte der Herr Grabner seine Energie besser diesem Vorhaben widmen.
Wir hatten hier seit dem 29.12.2013 auf Lucas-Baumhaus.de ca. 85.000 Seitenabrufe, der Eine oder Andere wird die Geschichte wohl gelesen haben. Nun sind wir hier im Norden weit vom Geschehen entfernt, wäre ich in Bayern wahlberechtigt, wüsste ich allerdings, wen ich bei der anstehenden Kommunalwahl auf keinen Fall wählen würde. Vielleicht mag ja der eine oder andere Besucher dieser Seite meine nicht vorhandene Stimme dem Herrn Grabner nicht geben. :-)
Letztendlich ist es einfach nur sehr schade um ein wirklich schönes Baumhaus, welches den drei Kindern der Familie viel Freude bereitet hätte!
Landratsamt Berchtesgadener Land droht mit Bußgeld von bis zu 500.000,- € wegen Baumhaus auf einer Wiese!!!
16.12.2013 - Noch kurz vor Jahresschluss hat sich das Landratsamt Berchtesgadener Land einen Platz ganz oben auf der Liste der absurdesten Bauamtsverfügungen 2013 gesichert – mit durchaus guten Chancen auf den Sieg.
Diesmal ist offensichtlich kein missgünstiger Nachbar im Spiel, nein, das Baumhaus steht auf einer im Privatbesitz der Großeltern befindlichen Wiese. Ist hier die zuständige Baubehörde von sich aus aus aktiv geworden? Die „Argumente“ kommen uns dabei nur allzu bekannt vor (das Schreiben der Behörde liegt uns vor): Es geht mal wieder um Naturschutz, die Eigenart der Landschaft (immerhin wurde hier noch nichts verunstaltet, wie bei uns seinerzeit) und – hier mussten wir trotz des traurigen Falls doch herzlich lachen – die Entstehung bzw. Verfestigung einer Splittersiedliung (das kannten wir ja schon, aber im Wald...?). Eine wirkliche Neuerung ist allerdings der in den Raum gestellte Betrag, ging es bei uns um ein angedrohtes Zwangsgeld von 500,- €, so geht man hier richtig in die Vollen – bis zu 500.000,- € Bußgeld werden angedroht! Für ein Baumhaus im Wald...?
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Bauverwaltungsamt Bautzen geht gegen Baumhaus vor!!!
02.10.2013 - Wie wir leider Erfahren mußten geht nun auch die Stadt Bautzen gegen ein Baumhaus der Kinder einer Familie vor. Nach dem Kreis Ostholstein, den Städten Wedel und Lübeck in Schleswig Holstein hat nun anscheinend auch eine Baubehörde im Freistaat Sachsen nichts besseres zu tun hat, als sich mit Kinderspielgeräten zu beschäftigen.
Auch hier wird wieder - durchaus kreativ - mit diversen Vorschriften der Landesbauordnung argumentiert (der Bescheid liegt uns vor). Es hat sich augenscheinlich noch nicht bis nach Sachsen herumgesprochen, dass es sich bei einem für Kinder errichteten Baumhaus um ein Kinderspielgerät und nicht um eine verwaltungstechnisch zu bearbeitende bauliche Anlage handelt. Nicht nur, dass man die Fertigstellung verbietet (es fehlt wie seinerzeit in unserem Fall lediglich noch die Treppe), nein, man hat gar den Kindern vom amtswegen das Betreten ihres Baumhauses untersagt. Nun ist davon auszugehen, dass die Baubehörde nicht aus eigenem Antrieb handelt, aber ein Zeugnis von Kinderfreundlichkeit ist eine derartige Verfügung inkl. Androhung hoher Zwangsgelder sicher nicht.
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Baumhausregistrierungsstelle
Lucas Baumhaus bleibt stehen!!! Unser Sohn ist glücklich und somit ist der Fall erledigt. Oder doch nicht? Im Zuge der ganzen Geschichte rund um Lucas Baumhaus haben wir inzwischen von einigen weiteren Fällen erfahren, in denen Nachbarn oder gar Ämter gegen Baumhäuser anderer Kinder vorgehen. Auch fährt man inzwischen mit ganz anderen Augen durch die Landschaft und bemerkt erst jetzt, wie viele Baumhäuser es alleine in unserer Gegend gibt. Da stellte sich uns natürlich sofort die Frage, ob wir nicht in Zukunft etwas dazu beitragen können, daß auch andere Kinder sich wie unser Sohn weiter an Ihren Baumhäusern erfreuen können. Und so kam uns zusammen mit Freunden die Idee zur Einrichtung einer
Baumhausregistrierungsstelle (BHRS).
Die Idee: Wir bieten hier auf Lucas-Baumhaus.de anderen Baumhausbesitzern die Möglichkeit ihre Baumhäuser (oder auch Pfahlhäuser u. Ä.) auf einer eigenen Seite vorzustellen. Sollte nun irgendein Nachbar oder gar – wie in unserem Fall – ein Amt auf die Idee kommen, gegen ein hier vorgestelltes Baumhaus vorzugehen, so reicht vielleicht schon ein gut gemeinter Verweis auf die entsprechende Seite auf Lucas-Baumhaus.de, um ein weiteres Vorgehen gegen das Baumhaus im Keim zu ersticken.
Schicken Sie uns doch einfach
- eine Bezeichnung,
- ein oder mehrere Fotos Ihres Baumhauses,
- eine kurze Beschreibung des Baumhauses und evtl. der/des Bewohner(s)
- und – nur wenn Sie möchten – den Standort des Baumhauses (idealerweise als Google Maps Link).
Gerne veröffentlichen wir dazu natürlich auf Wunsch auch noch Ihren Namen, eine Email-Adresse und einen Link zu Ihrer Homepage. Wir werden das Ganze dann schnellstmöglich hier einstellen – siehe auch "Baumhausregistrierungsleitfaden" (1,4 MB).
Wir sind gespannt, wie viele Baumhäuser es noch in Deutschland gibt und würden uns über eine entsprechende Resonanz sehr freuen. Und sollten Sie selber kein Baumhaus haben, dann kennen Sie vielleicht jemanden, der eines hat. Oder Sie bauen einfach eines, unser "Baumeister" Jürgen gibt sicher gerne Tipps.