Bauamt III

Der Schildbürgerstreich geht in die nächste Runde: Am 13.01.2009 ist uns nun eine

"Beseitigungsverfügung mit Androhung eines Zwangsgeldes"

zugegangen.

Auf die von unserem Rechtsbeistand verfasste Erwiderung zur Anhörung wird darin mit keinem Wort eingegangen. Wozu im Landesverwaltungsgesetz eine solche Anhörung überhaupt vorgesehen ist, wenn die Reaktion des Betroffenen dann geflissentlich ignoriert wird, muß der Durchschnittsbürger wohl nicht verstehen. Aber das fällt einem bei dem ganzen ordnungsbehördlichen Verfahren schon mehr als schwer. Ich konnte zumindest noch niemanden finden, dem das gelungen ist.

Gelesen hat man die Erwiderung unseres Rechtsbeistandes anscheinend aber schon, hat man doch immerhin eingesehen, daß der Vorwurf, daß die bauliche Anlage die Verfestigung und Erweiterung der vorhandenen Splittersiedlung befürchten läßt, gar zu absurd ist. Zumindest ist von § 35 Abs. 2 Punkt 7 BauGB nun auf einmal nicht mehr die Rede. Dabei fing ich gerade an diesen Sachverhalt zu verstehen. Wäre es doch immerhin möglich, daß ich unserem Sohnemann – wenn er denn 18 ist – eine Garage unter das Baumhaus stelle, eine Brücke über den Graben baue, um ihm dann eine separate Zufahrt über das angrenzende Feld zu schaffen. Schwups, schon wäre die Splittersiedlung verfestigt und erweitert. Nun gut, dagegen spricht nun anscheinend nichts mehr ... die Planungen laufen.

Ansonsten hat sich in der Beseitigungsverfügung die Paragraphen-Dichte gegenüber dem Schreiben zur Anhörung subjektiv nochmals erhöht und es ist jetzt sogar von Belangen des Naturschutzes (ein Nistkasten war am Baumhaus eh noch vorgesehen), der Landschaftspflege (ökologische und landschaftliche Vielfalt beeinträchtigt durch ein Baumhaus?), des Bodenschutzes (auf einem Baum?) und des Denkmalschutzes (so lange wird der Baum wohl nicht mitspielen!) die Rede.

Auch ein weiterer sehr interessanter Satz ist in dem Schreiben zu lesen:

"...Hier liegen übrigens keine Erkenntnisse vor, dass sich Ihre Mandantschaft jemals vor Errichtung dieser baulichen Anlage bei meiner Bauaufsicht um Aufklärung über die Genehmigungsfähigkeit bemüht hat..."

Hier kann ich erstmals dem Bauamt folgen, dem ist schlichtweg so. Auch wenn ich heute für jedes Vogelhäuschen erst beim Bauamt nachfragen würde, so bin ich vor dem Bau des Baumhauses im Traum nicht darauf gekommen, daß man für den Bau eines Kinderspielgerätes am Feldrand in diesem Land nun schon einen Verwaltungsakt initiieren muß.

Unser Anwalt hat nun erst einmal postwendend Widerspruch eingelegt. Ob man sich seitens des Bauamtes wohl diesmal genötigt fühlt in irgendeiner Art und Weise darauf einzugehen? Fortsetzung folgt...

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