Bauamt I
Am 18.12.2008 bekamen wir dann – pünktlich zum Weihnachtsfest – überraschend Post vom Kreis Ostholstein, Fachdienst Bauordnung, landläufig als Bauamt bezeichnet. In dem Schreiben gab man uns Gelegenheit im Rahmen einer Anhörung binnen einer zweiwöchigen Frist (zufälligerweise natürlich über die Feiertage und den Jahreswechsel - ein Schelm, wer dabei böses denkt!) Stellung zu nehmen, bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird. Was darauf in diesem Schreiben folgte, ließ nicht nur uns die Zornesröte ins Gesicht schießen und den Glauben an diesen Staat vollends verlieren.
Besonders pikant ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß in dem Schreiben von einer am 19.11.2008 durchgeführten Ortsbesichtigung die Rede ist. Dem Schreiben anhängende Fotos zeigen eindeutig, daß diese von unserer hinteren Terrasse aus gemacht worden sind. Nun ist es aber so, daß wir von dieser Ortsbesichtigung im Vorwege weder schriftlich noch telefonisch in Kenntnis gesetzt wurden. Hier hat sich also anscheinend ein Mitarbeiter des Bauamtes ohne unser Wissen Zutritt zu unserem Grundstück verschafft, um sich von der städtebaulichen Relevanz eines Baumhauses am Feldrand zu überzeugen. Ob dafür eine rechtliche Grundlage besteht oder ob es sich dabei schlichtweg um Hausfriedensbruch handelt, wird juristisch zu klären sein. Hierbei geht es dann auch nicht mehr um das Baumhaus unseres Sohnes, sondern um die Frage, ob man es als Grundstückseigentümer hinnehmen muß, daß jeder x-beliebige Mitarbeiter irgendeines Amtes geradeso wie es ihm gefällt auf dem eigenen Grundstück herumlaufen darf.
Die juristische Klärung der (angeblichen) Verstöße gegen geltendes Baurecht haben wir umgehend, noch am selben Tag einem Anwalt übergeben (wer hätte gedacht, daß man wegen eines Kinderspielgerätes erstmals in seinem Leben diesen Weg beschreiten muß). Eine abschließende Beurteilung steht hier also noch aus, einige der angeführten (angeblichen) Verstöße muß man sich aber mal (laienhaft) auf der Zunge zergehen lassen:
"...Dies ist ... der Fall, da das Bauvorhaben die natürlich Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert beeinträchtigt..."
Diese Aussage wird in eine ganz anderes Licht gerückt, wenn man das Baumhaus mal – anders als das Bauamt (Kalkül?) – aus einer anderen Perspektive betrachtet. Auch wenn ich die Auswirkungen der diversen Windkraftanlagen auf die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert gerne bereit bin hinzunehmen, so kann hier doch ein kleines Baumhaus wohl kaum mehr zu einer weiteren nennenswerten Beeinträchtigung führen.
Und inwieweit eine solches Baumhaus, welches einzig und alleine Kindern zur Freizeitgestaltung dient, überhaupt den Erholungswert der Landschaft beeinträchtigen kann, ist jedem, dem wir diese Frage bisher gestellt haben, mehr als schleierhaft. Unser Sohn und die anderen Kinder der Nachbarschaft hätten da wohl auch eine eindeutige Antwort.