Der Eine oder Andere wird sich jetzt fragen, was die Stadt Oldenburg mit Lucas Baumhaus zu tun hat, steht Lucas
Baumhaus doch in Quals, Gemeinde Göhl. Genaugenommen gar nichts, nur gibt es hier im Kreis offensichtlich auch
noch andere Verwaltungen, welche sehr merkwürdige Auffassungen vertreten und dieses dann auch meinen durchsetzen
zu können. Und weil es hier auch wieder um die Belange von Kindern geht, möchte ich diesen Fall hier einfach kurz
schildern, es kann sich dann ja jeder selbst ein Bild machen. Die gesamte Korrespondenz habe ich ebenfalls
beigefügt.
Ich gebe zu, dass mir hier eine sachliche Darstellung
nach inzwischen über vier Wochen "Brieffreundschaft" mit dem Bürgermeister der Stadt Oldenburg schwer fällt und ich
für einen Bericht an dieser Stelle schon tief in die "Satire-Kiste" gegriffen hatte, das Lektorat von
Lucas-Baumhaus.de, Lucas Mama,
hat diesen Bericht aber vehement abgelehnt...:-)
Was war passiert?
In Kurzform:
- Unser Sohn verwendet eine Tür bestimmungsgemäß, diese erleidet dabei einen Schaden.
- Die Schule meldet diesen Schaden dem Schulträger und benennt den "Verursacher" (ohne Hinweis auf Vorsatz,
ein ganz normaler Vorgang).
- Ein Mitarbeiter des Bereichs Bau der Stadt Oldenburg beauftragt ein Unternehmen zur Reparatur und diktiert
dem Unternehmen - ohne objektiven Anhaltspunkt - den Passus "Reparatur nach Vandalismus. Täter bekannt!"
in den Auftrag.
- Die Stadt Oldenburg bezichtigt unseren Sohn der "mutwilligen Zerstörung" (=vorsätzliche Sachbeschädigung)
und unterlegt diesen Vorwurf mit dem selbst diktierten Passus in Auftrag und Rechnung.
- Der Mitarbeiter der Stadt unterstellt dem Schulleiter bei einer erneuten Nachfrage aufgrund unserer Eingabe ein
"anderes" Verständnis von "Mutwilligkeit".
- Der Bürgermeister der Stadt Oldenburg, Martin Voigt, bestärkt den Vorwurf der mutwilligen Zerstörung
daraufhin nochmals.
- Auf eine weitere Eingabe, welchem ein Protokoll eines Schulgesprächs beigefügt ist, reagiert der Herr
Bürgermeister mit der Drohung einer gerichtlicher Durchsetzung.
- Irgendwann rudert der Herr Bürgermeister dann doch noch halbherzig zurück, eine Entschuldigung bei unserem
Sohn hält er nicht für nötig.
- Und am Ende hätten wir, Lucas Eltern, dann auch noch allen Beteiligten viel Zeit ersparen können...
Aber der Reihe nach...
01.06.2015 - Unser Sohn Luca, mit 13 Jahren inzwischen dem Baumhaus-Alter ein wenig entwachsen
(geht evtl. demnächst wieder los), hat auf dem Weg von der
Pause in den Klassenraum eine Tür, genauer eine Feuerschutztür geöffnet. An sich nicht weiter bemerkenswert, nur
leider war diese Tür nicht für das einfache Öffnen ausgelegt und es zerlegte - angeblich ohne Vorschaden - die
komplette bei solchen Türen vorgeschriebene Feststellanlage (Magnethalter). Bemerkenswert ist an dieser Stelle
eigentlich nur, dass Luca der Erste auf dem Weg in die Klasse war...:-) Eine später von der Schulleitung
protokollierte Aussage von Mitschülern sagt
dazu Folgendes:
- Luca hat Glastür aufgemacht, gegen den Magneten gelehnt
- Luca wollte in Klasse zurück, ... hat ihn darauf aufmerksam gemacht, dass die Tür wieder zu ging,
Magnetblock lag auf dem Boden und Kabel hingen runter
Der Schaden wurde im Sekretariat gemeldet und an die Stadt weitergegeben, soweit auch hier nichts Bemerkenswertes.
Ich möchte hier gleich betonen, dass die Schule sich in dieser Angelegenheit absolut korrekt verhalten hat. Man
meldet den Schaden, benennt den Verursacher, klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung. Man kann sicher
die Frage stellen, ob so eine Tür bei bestimmungsgemäßer Verwendung sich so "verhalten" sollte, aber darum hätte
sich dann schon die Versicherung gekümmert.
Nicht aber so mit der Stadt Oldenburg
|
26.06.2015 - Natürlich haben wir den Herren Bürgermeister noch einmal darauf hingewiesen, dass sein Verhalten
äußerst merkwürdig ist und ihm auch noch einmal deutliche gemacht, dass wir den Vorwurf der vorsätzlichen
Sachbeschädigung gegen unseren Sohn mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln ausräumen werden. Letztendlich
war aber spätestens mit diesem Schreiben des Herren Bürgermeisters unsere Hoffnung, dass man hier eine
Klärung mit Herrn Voigt erreichen kann, vollends auf dem Nullpunkt.
So haben wir uns dann an andere Stellen gewandt und um Unterstützung bei der Ausräumung des objektiv
unberechtigten Vorwurfs gegen unseren 13jährigen Sohn gebeten, verbunden mit der Bitte, das Handeln der Oldenburger
Stadtverwaltung und des Bürgermeisters - auch im Interesse anderer Schüler und deren Eltern - einer grundsätzlichen
Überprüfung zu unterziehen. Neben der Stadtverordnetenvertretung und der Kommunalaufsicht, haben wir uns auch
an das Schulamt und das Kultusministerium gewandt (Rückmeldungen stehen aktuell z.T. noch aus).
|
|
Da man ja von Seiten der Stadt noch keinerlei Stellung zum Zustandekommen des Vorwurfs der vorsätzlichen
Sachbeschädigung genommen hat, habe ich mich darüber hinaus an das Unternehmen gewandt, welches die Reparatur
durchgeführt hat. Dieses hat ja im Auftrag den Passus "Reparatur nach Vandalismus. Täter bekannt!"
dokumentiert. Ich habe die Firma gefragt, wie es zu dem Vorwurf kommt und ob hier evtl. ein Mitarbeiter
"ein wenig über das Ziel hinausgeschossen" sei. Auch habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass wir uns im
Zweifel an die Firma wenden werden, wenn unsere Haftpflichtversicherung aufgrund des Vorwurfs in Auftrag und Rechnung
den Schaden nicht reguliert. Die Antwort hat mir dann wirklich die Sprache verschlagen:
"…unser Mitarbeiter hat sich nichts zu Schulden kommen lassen und nur seinen Auftrag erledigt diese Reparatur
durchzuführen. Wenn er die Information bekommt Vandalismus-Schaden Täter bekannt dann kann er das gerne auf
den Auftragzettel schreiben zumal er auch darum gebeten wurde den Auftrag so zu verfassen. Bitte wenden Sie
sich doch an den Unterzeicher des Auftrages…"
Und Auftraggeber ist die Stadt Oldenburg, ein Mitarbeiter der Stadt ist hier namentlich auf dem Auftrag genannt
(siehe letzte Seite im ersten Schreiben oben). Hier diktiert also die Stadt Oldenburg einem Unternehmen einen
"Testbaustein" in einen Auftrag und eine Rechnung, um damit dann eine Forderung der Stadt wegen mutwilliger Zerstörung
zu unterlegen. Sollen hier die Eltern von Beginn an gleich unter Druck gesetzt werden? Man spricht ja evtl. nicht
so gerne darüber, wenn dem eigenen Kind derart Schwerwiegendes vorgeworfen wird. Mir fiele an dieser Stelle zu
diesem Vorgang so Einiges ein, was sicherlich vom Lektorat beanstandet werden würde, daher möge sich bitte jeder
selbst ein Bild dazu machen...
|
|
01.07.2015 - Nun, nachdem unser Sohn inzwischen von der Stadt Oldenburg seit fast vier Wochen als
"randalierender Chaot" hingestellt wurde, hat man den Sachverhalt nochmals geprüft, sich nun noch einmal
mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Hausmeister unterhalten, und festgestellt, das Luca
die Tür gar nicht auseinandernehmen wollte (die zeitliche Nähe zur Überprüfung durch andere Stellen ist
hier sicher nur ein Zufall). Das hatte sich alles ganz anders dargstellt für den Herrn Bürgermeister
und sicher auch für den Mitarbeiter, der der Firma den Vandalismus-Vorwurf in den Auftrag diktiert hat. Natürlich,
es lagen ja bisher auch noch nicht genug Fakten vor. Prüft man nicht eigentlich vorher den Sachverhalt, bevor
man derartig schwerwiegende Vorwürfe erhebt?
Entschuldigen mag sich der Herr Bürgermeister dann aber doch nicht so recht, schon gar nicht dafür, dass er unseren Sohn
"kriminalisiert" hat. Dabei wäre das durchaus angebracht gewesen, wenn man rein der Wortbedeutung folgt. Man kann mich
hier gerne als Klugsch... hinstellen, aber hier macht es m.E. schon Sinn die sprachlichen Details zu betrachten. Der Duden
ist da ziemlich eindeutig:
|
- kriminalisieren
- jmd. als kriminell erscheinen lassen, hinstellen
- kriminell
- zu strafbaren, verbrecherischen Handlungen neigend
- (umgangssprachlich) sich an der Grenze des Erlaubten bewegend; unverantwortlich, schlimm; rücksichtslos
Eine mutwillige Zerstörung ist und bleibt eine vorsätzliche Sachbeschädigung, die ist im Zweifel strafbar und
wenn ich jemandem
so etwas vorwerfe, dann stelle ich ihn als kriminell hin, also "kriminalisiere" ich jemanden. Und wenn man das
unberechtigt gegenüber einem 13jährigen Schüler tut, dann kriminalisiert man diesen zu Unrecht! Dieser rein
sprachlichen Deutung konnte sich bisher jeder, dem ich den Vorgang vorgelegt habe, folgen - mit einer Ausnahme...
Und auch wenn der Herr Bürgermeister hofft, dass diese "leidige Auseinandersetzung" (wohl insbesondere für unseren Sohn)
nun beendet werden
kann, ist das mitnichten der Fall. Ich bin jetzt von verschiedensten Seiten dazu ermutigt worden das Handeln der
Oldenburger Stadtverwaltung auch im Interesse anderer Schüler, die Schulen unter Trägerschaft der Stadt Oldenburg
besuchen, trotzdem einer genauen Überprüfung unterziehen zu lassen. Und ich bin auch ganz ehrlich, ich mag hier
nicht wirklich an einen unglücklichen Einzelfall glauben. Aber natürlich werde ich hier nicht unbelegt den
Vorwurf des Vorsatzes formulieren, das macht man ja nicht.
|
|
08.07.2015 - Denkste, Fragen beantwortet der Herr nicht. Aber Geld will er nun doch, auch wenn der Schaden
nun nicht mehr mutwillig verursacht wurde. Unser Sohn ist ja aber immerhin fahrlässig durch ein Tür
gegangen. Nun gut, dafür haben wir ja eine Versicherung.
Dafür hätten wir nun allen Beteilgten viel Zeit ersparen können, wenn wir im unserer ersten Erwiderung nur die
Scihtweise unseres Sohnes geschildert hätten und uns nicht auf den - wenn auch noch so berechtigten, s.o. -
"Vorwurf" der Kriminalisierung "versteift" hätten. Offensichtlich läßt man nicht nur bei der Beurteilung von
Sachverhalten an sich, sondern auch bei der anschließenden Aufarbeitung bei der Stadt Oldenburg die nötige
Sorgfalt vermissen. Wir schrieben in unserem ersten Schreiben:
"…Lt. Schilderung unseres Sohnes kann von einer vorsätzlichen Sachbeschädigung nicht die Rede sein. Er
selbst ist es gewesen, der den Schaden nach Rücksprache mit seinem Klassenlehrer dem Sekretariat gemeldet
hat. Dies können lt. Aussage unseres Sohnes auch eine ganze Reihe von anwesenden Mitschülern bestätigen.
Und auch dem Klassenlehrer meines Sohnes, Herrn …, ist nach eigener Aussage nichts von einer vorsätzlichen
Sachbeschädigung bekannt…"
|
Und auch von "kriminalisieren" haben wir in unserer ersten Erwiderung ganz bewußt nicht gesprochen,
auch wenn das schon zu diesem Zeitpunkt durchaus berechtigt gewesen wäre. Und vielleicht mag mir jemand die
"weiteren Vorwürfe" aus obigen Schreiben heraussuchen, welche wir angeblich erhoben haben. Ich kann sie nicht
finden.
Man kann letztendlich nach dieser ganz und gar unerfreulichen Geschichte nur feststellen, dass da in Oldenburg
jemand in dem Haus mit Türmchen auf einem ziemlich hohen Ross sitzt. Und offensichtlich findet sich keiner,
der den Herren einfangen kann. Insbesondere das letzte Schreiben kann man bei dem Vorgefallenen wohl nur noch
als bodenlose Unverschämtheit bezeichnen. Seine Mitarbeiter agieren von Beginn an äußerst fragwürdig und nun
sind es Andere, die die Schuld an der Auseinandersetzung haben. So werden Ursache und Wirkung dann einfach
umgedreht. Respekt!
Ich werde an dieser Stelle weiter berichten, ob eine weitergehende Überprüfung noch etwas ergibt. Evtl. kennt ja jemand,
der das hier liest, weitere Fälle aus der Vergangenheit. Vielleicht hilft es ja auch Anderen in Zukunft, die
Ihre Kinder solchen Vorwürfen ausgesetzt sehen. Und vielleicht hat ja auch der Eine oder Andere Kontakt mit dem
Herrn Bürgermeister und mag ihn mal dazu befragen, ob er sein Handeln in dieser Angelegenheit als besonders
"glücklich" empfindet. Vielleicht hilft das dabei das Bewußtsein dafür zu schärfen, dass hier irgend etwas grundsätzlich
nicht so "ganz" in Ordnung war. Bisher fällt es mir äußerst schwer hier irgendeine Form von tatsächlicher
Einsicht zu erkennen, was mich befürchten läßt, dass Ähnliches in Zukunft wieder geschehen könnte. Und ich kann
meinem Sohn ja nun schlecht untersagen die besagten Feuerschutztüren in Zukunft zu benutzen...
Viele Grüße
Michael Rohde
|