Neues aus Oldenburg

Der Eine oder Andere wird sich jetzt fragen, was die Stadt Oldenburg mit Lucas Baumhaus zu tun hat, steht Lucas Baumhaus doch in Quals, Gemeinde Göhl. Genaugenommen gar nichts, nur gibt es hier im Kreis offensichtlich auch noch andere Verwaltungen, welche sehr merkwürdige Auffassungen vertreten und dieses dann auch meinen durchsetzen zu können. Und weil es hier auch wieder um die Belange von Kindern geht, möchte ich diesen Fall hier einfach kurz schildern, es kann sich dann ja jeder selbst ein Bild machen. Die gesamte Korrespondenz habe ich ebenfalls beigefügt.

Ich gebe zu, dass mir hier eine sachliche Darstellung nach inzwischen über vier Wochen "Brieffreundschaft" mit dem Bürgermeister der Stadt Oldenburg schwer fällt und ich für einen Bericht an dieser Stelle schon tief in die "Satire-Kiste" gegriffen hatte, das Lektorat von Lucas-Baumhaus.de, Lucas Mama, hat diesen Bericht aber vehement abgelehnt...:-)

Was war passiert?

In Kurzform:

  • Unser Sohn verwendet eine Tür bestimmungsgemäß, diese erleidet dabei einen Schaden.
  • Die Schule meldet diesen Schaden dem Schulträger und benennt den "Verursacher" (ohne Hinweis auf Vorsatz, ein ganz normaler Vorgang).
  • Ein Mitarbeiter des Bereichs Bau der Stadt Oldenburg beauftragt ein Unternehmen zur Reparatur und diktiert dem Unternehmen - ohne objektiven Anhaltspunkt - den Passus "Reparatur nach Vandalismus. Täter bekannt!" in den Auftrag.
  • Die Stadt Oldenburg bezichtigt unseren Sohn der "mutwilligen Zerstörung" (=vorsätzliche Sachbeschädigung) und unterlegt diesen Vorwurf mit dem selbst diktierten Passus in Auftrag und Rechnung.
  • Der Mitarbeiter der Stadt unterstellt dem Schulleiter bei einer erneuten Nachfrage aufgrund unserer Eingabe ein "anderes" Verständnis von "Mutwilligkeit".
  • Der Bürgermeister der Stadt Oldenburg, Martin Voigt, bestärkt den Vorwurf der mutwilligen Zerstörung daraufhin nochmals.
  • Auf eine weitere Eingabe, welchem ein Protokoll eines Schulgesprächs beigefügt ist, reagiert der Herr Bürgermeister mit der Drohung einer gerichtlicher Durchsetzung.
  • Irgendwann rudert der Herr Bürgermeister dann doch noch halbherzig zurück, eine Entschuldigung bei unserem Sohn hält er nicht für nötig.
  • Und am Ende hätten wir, Lucas Eltern, dann auch noch allen Beteiligten viel Zeit ersparen können...
Aber der Reihe nach...

01.06.2015 - Unser Sohn Luca, mit 13 Jahren inzwischen dem Baumhaus-Alter ein wenig entwachsen (geht evtl. demnächst wieder los), hat auf dem Weg von der Pause in den Klassenraum eine Tür, genauer eine Feuerschutztür geöffnet. An sich nicht weiter bemerkenswert, nur leider war diese Tür nicht für das einfache Öffnen ausgelegt und es zerlegte - angeblich ohne Vorschaden - die komplette bei solchen Türen vorgeschriebene Feststellanlage (Magnethalter). Bemerkenswert ist an dieser Stelle eigentlich nur, dass Luca der Erste auf dem Weg in die Klasse war...:-) Eine später von der Schulleitung protokollierte Aussage von Mitschülern sagt dazu Folgendes:

  • Luca hat Glastür aufgemacht, gegen den Magneten gelehnt
  • Luca wollte in Klasse zurück, ... hat ihn darauf aufmerksam gemacht, dass die Tür wieder zu ging, Magnetblock lag auf dem Boden und Kabel hingen runter

Der Schaden wurde im Sekretariat gemeldet und an die Stadt weitergegeben, soweit auch hier nichts Bemerkenswertes. Ich möchte hier gleich betonen, dass die Schule sich in dieser Angelegenheit absolut korrekt verhalten hat. Man meldet den Schaden, benennt den Verursacher, klassischer Fall für die Haftpflichtversicherung. Man kann sicher die Frage stellen, ob so eine Tür bei bestimmungsgemäßer Verwendung sich so "verhalten" sollte, aber darum hätte sich dann schon die Versicherung gekümmert.

Nicht aber so mit der Stadt Oldenburg

08.06.2015 - Wir, Lucas Eltern, erhalten ein Schreiben von der Stadt Oldenburg, darin findet sich die Behauptung, dass durch unseren Sohn einen Motor einer Feststellanlage mutwillig zerstört wurde. Im Anhang befindet sich dann neben einer Rechnung mit dem Hinweis auf Vandalismus auch noch ein Auftrag eines Unternehmens für Brandschutz-, Sicherheits- und Elektrotechnik mit dem Hinweis "Reparatur Feststellanlage nach Vandalismus. Täter bekannt!". Als Auftraggeber ist ein Mitarbeiter der Stadt Oldenburg genannt (dazu unten mehr). Und, wie wir inzwischen wissen, auch die Behauptung, dass die Sekretärin der Wagrienschule die "mutwillige Zerstörung" gemeldet hat, ist schlichtweg unwahr!

Halten wir also fest: Die Stadt Oldenburg wirft unserem Sohn also eine vorsätzliche Sachbeschädigung (§ 303 StGB) vor und unterlegt das gar mit dem Vorwurf des Vandalismus auf einer Rechnung bzw. einem Auftrag.

Ein Gespräch mit unserem Sohn und auch mit dem Klassenlehrer unseres Sohnes stellten den Sachverhalt komplett anders dar (siehe protokollierte Aussage oben), von einem Vorsatz bei Auftreten des Schadens war in der Schule nie die Rede. Zumal man sich dann sicher mit uns in Verbindung gesetzt hätte und auch unseren Sohn schuldisziplinarisch belangt hätte.

10.06.2015 - Normalerweise greife ich in solchen Fällen ja zum Telefon und kläre das direkt mit der entsprechenden Person. Bei einer derartig schwerwiegenden Anschuldigung hielt ich es aber für besser, meine "Bedenken" schriftlich zu äußern. So haben wir dem Bürgermeister der Stadt Oldenburg, Martin Voigt, geschrieben. Man kann ja sicher davon ausgehen, dass eine Verwaltung bei solchen durchaus ja auch strafrechtlich relevanten Vorwürfen über entsprechende Belege verfügt. Und auch, wenn sich die Stadt auf Aussagen anderer Personen beziehen sollte, dann wird man die Person sicher nennen können, um die Entstehung des Vorwurfs aufzuklären.

Ich muss an dieser Stelle sicher nicht betonen, dass wir als Eltern schon zu diesem Zeitpunkt ziemlich entsetzt und erbost über diesen ungeheuerlichen Vorwurf der Stadt Oldenburg waren, da schon zu diesem Zeitpunkt zweifelsfrei klar war, dass von einer vorsätzlichen Sachbeschädigung in keiner Weise die Rede sein konnte. Und ich gebe auch zu, dass ich schon zu diesem Zeitpunkt einen gewissen Vorsatz bei der Art des Handelns der Stadt unterstellt habe.

18.06.2015 - In seiner Antwort, welche trotz Eingangsstempel der Stadtverwaltung vom 11.06.2015 erst am 15.06.2015 bei Herrn Voigt eingegangen zu sein scheint, ist leider nicht ein einziger von uns erbetener Beleg für die vorsätzliche Sachbeschädigung zu finden. Lediglich eine Schilderung der "Ermittlung" des Verursachers des Schadens ist zu finden. Hier findet sich der Satz:

"…Auf Nachfrage wurde Luca dann von anderen Schülern beschuldigt…"

Und auch, wenn das für den Vorwurf des Vorsatzes keinerlei Rolle spielt, so sagen die später auch protokollierten Aussagen der Mitschüler doch etwas Anderes:

"…Luca hat mitbekommen, dass … beschuldigt wurde und hat sich freiwillig gemeldet…"

Sicher nur eine Kleinigkeit, aber auch hier wirft die von der Stadt niedergelegte Schilderung ein komplett anderes Bild auf einen 13jährigen Jungen. Offensichtlich lässt man hier nicht die nötige Sorgfalt bei der Ermittlung von Sachverhalten walten.

Ansonsten kann Herr Voigt keinen Fehler im Verwaltungshandeln erkennen und weist noch auf Folgendes hin:

"…aber auf der sparsame Umgang mit Steuermitteln verlangt es, bei mutwillig angerichteten Schäden, den Verursacher bzw., in diesem Fall, die Eltern heranzuziehen…"

Auch wenn ich als Steuerzahler natürlich den Vorsatz sparsam mit Steuermitteln umzugehen durchaus wohlwollend zur Kenntnis nehme, so hätte ich doch erwartet, dass man sich eben an dieser Stelle mit dem erhobenen Vorwurf der "Mutwilligkeit" auseinandersetzt. Oder erhebt man diesen, um Steuermittel zu sparen? Aber immerhin hatte der Herr Bürgermeister noch einen gut gemeinten Rat für uns parat, wir mögen doch im Zweifel das Gespräch mit den beteiligten Lehrkräften suchen.

22.06.2015 - Diesen Rat haben wir natürlich gerne angenommen und - auch wenn wir natürlich bereits mit der Schule gesprochen hatten - einen "offiziellen" Termin in der Schule vereinbart. An dieser Stelle möchte ich noch einmal betonen, wie dankbar wir sind, dass unser Sohn einen Klassenlehrer hat, der sich weit über das normale Maß für die Belange seiner Schüler einsetzt. Selbst am Sonntag wurde hier kurzfristig ein Termin mit den beteiligten Lehrkräften und der Schulleitung für den kommenden Morgen organisiert. Das sehe ich durchaus nicht als selbstverständlich an.

Letztendlich brachte das Gespräch aber nichts Neues, die Schule hat zu keinem Zeitpunkt den Vorwurf des Vorsatzes formuliert. Selbst auf Nachfrage der Stadt (nach unserem ersten Schreiben) hat man dies vehement bestritten. Als interessant kann man folgenden Satz im Protokoll bezeichnen:

"…Im Telefongespräch zwischen [Schulleiter] und [Mitarbeiter der Stadt] stellten sich offensichtlich unterschiedliche Auffassungen dar, was Mutwilligkeit bedeutet…"

Das wird sich wohl nur schwerlich klären lassen, aber wie kann denn ein Mitarbeiter der Stadt eine andere Auffassung von Mutwilligkeit haben, wenn der Schulleiter ihm deutlich zu Verstehen gibt, das in dem Schadensfall nicht von einem Vorsatz die Rede sein kann? Wollte man hier eine andere Auffassung haben?

23.06.2015 - Mit dem Protokoll im Anhang haben wir den Bürgermeister dann noch einmal sehr deutlich darauf hingewiesen, dass die Stadt bisher keine Belege für den Vorwurf der vorsätzlichen Sachbeschädigung (aus welchen Gründen auch immer dieser erhoben wurde) vorgelegt hat und dies von der Schule auch eindeutig bestritten wird. Und wir haben den Herrn Bürgermeister auch sehr deutlich darauf hingewiesen, dass wir unseren Sohn weder von ihm noch seinen Mitarbeitern zu Unrecht kriminalisieren lassen (dazu unten noch mehr).

Zu diesem Zeitpunkt sind wir dann auch fest davon ausgegangen, dass durch die protokollierten Aussagen der Lehrkräfte und des Schulleiters der Vorwurf auch von Seiten der Stadt Oldenburg endgültig ausgeräumt ist und man den Vorwurf nun endlich förmlich zurücknimmt. Dass man in diesem Zusammenhang auch eine Entschuldigung dafür erwartet, dass unser Sohn von der Stadt Oldenburg und dem Bürgermeister persönlich zu Unrecht in eine Ecke mit "randalierenden Chaoten" gestellt wurde, ist wohl auch nicht zu viel verlangt.

24.06.2015 - Die Antwort von Herrn Voigt kann man wohl auch mit bestem Willen nur als bodenlose Unverschämtheit bezeichnen. Anstatt die protokollierten Aussagen der Lehrer und des Schulleiters zur Kenntnis zu nehmen und den Vorwurf der "mutwilligen Zerstörung" (=vorsätzliche Sachbeschädigung) zurück zu nehmen, möchte er den stärkeren Verschuldungsgrad nur nicht mehr bewerten. Und auch die einleitenden Worte, dass er auf eine sachliche Ebene zurückfinden möchte, sind vor dem Hintergrund des nicht sachgemäßen (=unsachlichen) Vorwurfs des Vorsatzes gegen unseren Sohn nur schwer nachzuvollziehen.

Die beim vorliegenden Sachverhalt nur als Frechheit zu bezeichnende Aussage kommt dann aber am Schluß:

"…Im Falle des fruchtlosen Fristablaufs werde ich die Angelegenheit einem Rechtsanwalt zur gerichtlichen Durchsetzung zu übergeben…"

Der Herr Bürgermeister ist also der Meinung, dass er sich mit einer mehr als berechtigten Eingabe eines Bürgers nicht weiter zu beschäftigen braucht und spricht lieber eine vehemente Drohung mit gerichtlicher Durchsetzung aus. Ich will mich hier gar nicht weiter dazu äußern, aber das läßt in meinen Augen tief blicken ... Haben wir es hier in dem Haus mit Türmchen mit einem gewählten Leiter einer Kommunalverwaltung zu tun oder - diese Frage sei mir an dieser Stelle erlaubt - ist Oldenburg jetzt neuerdings ein Fürstentum?

26.06.2015 - Natürlich haben wir den Herren Bürgermeister noch einmal darauf hingewiesen, dass sein Verhalten äußerst merkwürdig ist und ihm auch noch einmal deutliche gemacht, dass wir den Vorwurf der vorsätzlichen Sachbeschädigung gegen unseren Sohn mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln ausräumen werden. Letztendlich war aber spätestens mit diesem Schreiben des Herren Bürgermeisters unsere Hoffnung, dass man hier eine Klärung mit Herrn Voigt erreichen kann, vollends auf dem Nullpunkt.

So haben wir uns dann an andere Stellen gewandt und um Unterstützung bei der Ausräumung des objektiv unberechtigten Vorwurfs gegen unseren 13jährigen Sohn gebeten, verbunden mit der Bitte, das Handeln der Oldenburger Stadtverwaltung und des Bürgermeisters - auch im Interesse anderer Schüler und deren Eltern - einer grundsätzlichen Überprüfung zu unterziehen. Neben der Stadtverordnetenvertretung und der Kommunalaufsicht, haben wir uns auch an das Schulamt und das Kultusministerium gewandt (Rückmeldungen stehen aktuell z.T. noch aus).

Da man ja von Seiten der Stadt noch keinerlei Stellung zum Zustandekommen des Vorwurfs der vorsätzlichen Sachbeschädigung genommen hat, habe ich mich darüber hinaus an das Unternehmen gewandt, welches die Reparatur durchgeführt hat. Dieses hat ja im Auftrag den Passus "Reparatur nach Vandalismus. Täter bekannt!" dokumentiert. Ich habe die Firma gefragt, wie es zu dem Vorwurf kommt und ob hier evtl. ein Mitarbeiter "ein wenig über das Ziel hinausgeschossen" sei. Auch habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass wir uns im Zweifel an die Firma wenden werden, wenn unsere Haftpflichtversicherung aufgrund des Vorwurfs in Auftrag und Rechnung den Schaden nicht reguliert. Die Antwort hat mir dann wirklich die Sprache verschlagen:

"…unser Mitarbeiter hat sich nichts zu Schulden kommen lassen und nur seinen Auftrag erledigt diese Reparatur durchzuführen. Wenn er die Information bekommt Vandalismus-Schaden Täter bekannt dann kann er das gerne auf den Auftragzettel schreiben zumal er auch darum gebeten wurde den Auftrag so zu verfassen. Bitte wenden Sie sich doch an den Unterzeicher des Auftrages…"

Und Auftraggeber ist die Stadt Oldenburg, ein Mitarbeiter der Stadt ist hier namentlich auf dem Auftrag genannt (siehe letzte Seite im ersten Schreiben oben). Hier diktiert also die Stadt Oldenburg einem Unternehmen einen "Testbaustein" in einen Auftrag und eine Rechnung, um damit dann eine Forderung der Stadt wegen mutwilliger Zerstörung zu unterlegen. Sollen hier die Eltern von Beginn an gleich unter Druck gesetzt werden? Man spricht ja evtl. nicht so gerne darüber, wenn dem eigenen Kind derart Schwerwiegendes vorgeworfen wird. Mir fiele an dieser Stelle zu diesem Vorgang so Einiges ein, was sicherlich vom Lektorat beanstandet werden würde, daher möge sich bitte jeder selbst ein Bild dazu machen...

01.07.2015 - Nun, nachdem unser Sohn inzwischen von der Stadt Oldenburg seit fast vier Wochen als "randalierender Chaot" hingestellt wurde, hat man den Sachverhalt nochmals geprüft, sich nun noch einmal mit der Schulleitung, den Lehrkräften und dem Hausmeister unterhalten, und festgestellt, das Luca die Tür gar nicht auseinandernehmen wollte (die zeitliche Nähe zur Überprüfung durch andere Stellen ist hier sicher nur ein Zufall). Das hatte sich alles ganz anders dargstellt für den Herrn Bürgermeister und sicher auch für den Mitarbeiter, der der Firma den Vandalismus-Vorwurf in den Auftrag diktiert hat. Natürlich, es lagen ja bisher auch noch nicht genug Fakten vor. Prüft man nicht eigentlich vorher den Sachverhalt, bevor man derartig schwerwiegende Vorwürfe erhebt?

Entschuldigen mag sich der Herr Bürgermeister dann aber doch nicht so recht, schon gar nicht dafür, dass er unseren Sohn "kriminalisiert" hat. Dabei wäre das durchaus angebracht gewesen, wenn man rein der Wortbedeutung folgt. Man kann mich hier gerne als Klugsch... hinstellen, aber hier macht es m.E. schon Sinn die sprachlichen Details zu betrachten. Der Duden ist da ziemlich eindeutig:

kriminalisieren
jmd. als kriminell erscheinen lassen, hinstellen
kriminell
zu strafbaren, verbrecherischen Handlungen neigend
(umgangssprachlich) sich an der Grenze des Erlaubten bewegend; unverantwortlich, schlimm; rücksichtslos

Eine mutwillige Zerstörung ist und bleibt eine vorsätzliche Sachbeschädigung, die ist im Zweifel strafbar und wenn ich jemandem so etwas vorwerfe, dann stelle ich ihn als kriminell hin, also "kriminalisiere" ich jemanden. Und wenn man das unberechtigt gegenüber einem 13jährigen Schüler tut, dann kriminalisiert man diesen zu Unrecht! Dieser rein sprachlichen Deutung konnte sich bisher jeder, dem ich den Vorgang vorgelegt habe, folgen - mit einer Ausnahme...

Und auch wenn der Herr Bürgermeister hofft, dass diese "leidige Auseinandersetzung" (wohl insbesondere für unseren Sohn) nun beendet werden kann, ist das mitnichten der Fall. Ich bin jetzt von verschiedensten Seiten dazu ermutigt worden das Handeln der Oldenburger Stadtverwaltung auch im Interesse anderer Schüler, die Schulen unter Trägerschaft der Stadt Oldenburg besuchen, trotzdem einer genauen Überprüfung unterziehen zu lassen. Und ich bin auch ganz ehrlich, ich mag hier nicht wirklich an einen unglücklichen Einzelfall glauben. Aber natürlich werde ich hier nicht unbelegt den Vorwurf des Vorsatzes formulieren, das macht man ja nicht.

05.07.2015 - Selbstverständlich haben wir auch dem Herrn Bürgermeister die Antwort der Firma Spahn zukommen lassen. Er schrieb ja, dass sich der Sachverhalt für ihn anders dargestellt hätte. Dass aber schon einer seiner Mitarbeiter den Vandalismus-Vorwurf in Auftrag und Rechnung der Firma Spahn diktiert hat, dazu hat er sich ja bisher nicht geäußert. Und das wird er doch sicher bereits gewußt haben, oder?

Zudem war uns jetzt gar nicht mehr klar, ob die Stadt Oldenburg überhaupt noch eine Forderung gegen unseren Sohn bzw. uns erhebt. In seinem ersten Schreiben schrieb Herr Voigt ja:

„…aber auf der sparsame Umgang mit Steuermitteln verlangt es, bei mutwillig angerichteten Schäden, den Verursacher bzw., in diesem Fall, die Eltern heranzuziehen…“

Heißt das jetzt, dass bei nicht mutwillig angerichteten Schäden die Eltern nicht herangezogen werden? Anders ist das ja eigentlich nicht zu verstehen, oder?

Naja, zudem haben wir dem Herrn Bürgermeister noch versucht einige Details näher zu bringen und einige einfache Fragen haben wir ihm auch noch gestellt, welche er uns als demokratisch gewählter Leiter einer Verwaltung ja sicher gerne beantworten wird.

08.07.2015 - Denkste, Fragen beantwortet der Herr nicht. Aber Geld will er nun doch, auch wenn der Schaden nun nicht mehr mutwillig verursacht wurde. Unser Sohn ist ja aber immerhin fahrlässig durch ein Tür gegangen. Nun gut, dafür haben wir ja eine Versicherung.

Dafür hätten wir nun allen Beteilgten viel Zeit ersparen können, wenn wir im unserer ersten Erwiderung nur die Scihtweise unseres Sohnes geschildert hätten und uns nicht auf den - wenn auch noch so berechtigten, s.o. - "Vorwurf" der Kriminalisierung "versteift" hätten. Offensichtlich läßt man nicht nur bei der Beurteilung von Sachverhalten an sich, sondern auch bei der anschließenden Aufarbeitung bei der Stadt Oldenburg die nötige Sorgfalt vermissen. Wir schrieben in unserem ersten Schreiben:

"…Lt. Schilderung unseres Sohnes kann von einer vorsätzlichen Sachbeschädigung nicht die Rede sein. Er selbst ist es gewesen, der den Schaden nach Rücksprache mit seinem Klassenlehrer dem Sekretariat gemeldet hat. Dies können lt. Aussage unseres Sohnes auch eine ganze Reihe von anwesenden Mitschülern bestätigen. Und auch dem Klassenlehrer meines Sohnes, Herrn …, ist nach eigener Aussage nichts von einer vorsätzlichen Sachbeschädigung bekannt…"

Und auch von "kriminalisieren" haben wir in unserer ersten Erwiderung ganz bewußt nicht gesprochen, auch wenn das schon zu diesem Zeitpunkt durchaus berechtigt gewesen wäre. Und vielleicht mag mir jemand die "weiteren Vorwürfe" aus obigen Schreiben heraussuchen, welche wir angeblich erhoben haben. Ich kann sie nicht finden.

Man kann letztendlich nach dieser ganz und gar unerfreulichen Geschichte nur feststellen, dass da in Oldenburg jemand in dem Haus mit Türmchen auf einem ziemlich hohen Ross sitzt. Und offensichtlich findet sich keiner, der den Herren einfangen kann. Insbesondere das letzte Schreiben kann man bei dem Vorgefallenen wohl nur noch als bodenlose Unverschämtheit bezeichnen. Seine Mitarbeiter agieren von Beginn an äußerst fragwürdig und nun sind es Andere, die die Schuld an der Auseinandersetzung haben. So werden Ursache und Wirkung dann einfach umgedreht. Respekt!

Ich werde an dieser Stelle weiter berichten, ob eine weitergehende Überprüfung noch etwas ergibt. Evtl. kennt ja jemand, der das hier liest, weitere Fälle aus der Vergangenheit. Vielleicht hilft es ja auch Anderen in Zukunft, die Ihre Kinder solchen Vorwürfen ausgesetzt sehen. Und vielleicht hat ja auch der Eine oder Andere Kontakt mit dem Herrn Bürgermeister und mag ihn mal dazu befragen, ob er sein Handeln in dieser Angelegenheit als besonders "glücklich" empfindet. Vielleicht hilft das dabei das Bewußtsein dafür zu schärfen, dass hier irgend etwas grundsätzlich nicht so "ganz" in Ordnung war. Bisher fällt es mir äußerst schwer hier irgendeine Form von tatsächlicher Einsicht zu erkennen, was mich befürchten läßt, dass Ähnliches in Zukunft wieder geschehen könnte. Und ich kann meinem Sohn ja nun schlecht untersagen die besagten Feuerschutztüren in Zukunft zu benutzen...

Viele Grüße

Michael Rohde