Bauamt II

"...Das Landschaftsbild wird verunstaltet..."

Das wiederum - auch wenn derartige Formulierungen in unseren Gesetzbüchern zu finden sind - kann man schon als grobe Beleidigung desjenigen auffassen, der dieses Baumhaus so wie es ist, mit viel Liebe zum Detail gebaut hat. Wenn ich mir so anschaue, welch abgewrackte Schuppen und Bretterverschläge hier bei uns in der Gegend teilweise an Feldrändern auf Privatgrundstücken stehen, dann kann man sich des Eindruckes nicht erwehren, daß hier irgendjemand unter Wahrnehmungsstörungen leidet. Schon alleine einige Hochsitze in der näheren Umgebung verunstalten das Landschaftsbild sicherlich erheblich mehr, von einigen landwirtschaftlichen Anlagen möchte hier jetzt gar nicht erst reden (OK, dabei handelt es sich dann natürlich um privilegierte Vorhaben).

"...Auch lässt die bauliche Anlage die Verfestigung und Erweiterung der vorhandenen Splittersiedlung befürchten..."

Ja, und hier schießt man den Vogel dann wohl endgültig ab. Juristisch mag eine solche Formulierung vielleicht irgendeinen Sinn ergeben, um aber zu befürchten, daß ein Baumhaus ein solches Potential entwickeln kann, braucht es wohl schon ganz spezielle Gedankengänge. Oder geht man jetzt etwa davon aus, daß unser Sohn ab sofort gänzlich in das Baumhaus einzieht und somit Wohnraum in zweiter Reihe entsteht. Sorry, aber uns will sich diese Argumentation auch nach vielen Versuchen nicht erschließen.

"...Auch ist es ein Vorhaben nach §29 BauGB, da die bauliche Anlage städtebaulich relevant ist..."

Aha, erst geht es um eine (unerwünschte?) Splittersiedlung und jetzt sind wir schon bei städtebaulicher Relevanz angelangt. Auch hier mögen vielleicht irgendwelche Paragraphen irgendetwas hergeben, aber daß einem Baumhaus, welches in einem kleinen Dorf auf einem Grundstück direkt am Feldrand steht, jetzt schon städtebauliche Relevanz zugesprochen wird, klingt doch nun endgültig nach einem Schildbürgerstreich.

Wenn man das alles so liest, dann könnte man eher den Eindruck gewinnen, man hätte ein Atomkraftwerk mitten in ein Naturschutzgebiet gebaut. Nur noch einmal zur Erinnerung, tatsächlich handelt es sich um ein Kinderspielgerät in einem Garten am Feldrand.

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